Katze zugelaufen oder gefunden – was ist zu tun ?
In letzter Zeit liest man wieder vermehrt, dass arme ausgesetzte Katzen aufgenommen wurden. Grundsätzlich ist das natürlich toll, allerdings wurde versäumt nachzuforschen, ob die Katze denn schon als Fundtier gemeldet wurde oder man war nicht beim Tierarzt um zu kontrollieren, ob sie gechipt ist…
Bedenken Sie bitte, dass irgendwo der Besitzer die Katze schmerzlich vermisst, sich grosse Sorgen macht und wartet. Deshalb ist es oberste Pflicht, eine aufgefundene oder zugelaufene Katze den zuständigen Stellen zu melden. Unter anderem, www.anis.ch, www.stmz.ch und natürlich dem Tierschutz in der Region. Zusätzlich kann man auch Zettel mit der Fundmeldung aufhängen und ein wachsames Auge auf Suchmeldungen in der Umgebung und in der Zeitung haben. Von Vorteil ist es auch, die Tierärzte in der Umgebung zu informieren, viele besorgte Katzenhalter fragen dort nach.
Fragt man die Finder, warum sie die Katzen gefüttert und zu sich genommen haben, lautet die Antwort in den meisten Fällen; die Katze sah ja so hungrig, einsam, dünn, traurig usw. aus, die muss einfach ausgesetzt worden sein. Daher heute ein kleiner Einblick in die sinnvolle und rechtlich einwandfreie Vorgehensweise, wenn eine Katze gefunden wurde.
Feststellen, ob die Katze wirklich kein Zuhause hat !
Katzen, besonders unkastrierte, sind auf ihren Streifzügen oft weit unterwegs und laufen auch gerne täglich ähnliche Wege ab. Es kann also gut sein, dass eine Katze regelmäßig vorbeikommt, aber dennoch ein Zuhause hat, in dem sie regelmäßig gefüttert und liebevoll umsorgt wird.
Dass eine Katze kein Halsband trägt, ist ebenfalls keine Gewähr dafür, dass sie kein Zuhause hat, da viele Katzenhalter aus Sicherheitsgründen zu Recht auf Halsbänder verzichten. Oder die heutige viel bessere Variante des Chippens gewählt haben. Es gilt also gut zu beobachten, bevor man eine Katze aufnimmt oder im eigenen Garten anfüttert.
Wenn Sie eine Katze in einem zugeklebten Karton, im Transportkorb irgendwo finden oder ähnliches, können Sie mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass die Katze ausgesetzt wurde. Bei Raststätten oder öffentlichen Parkplätzen warten Sie bitte eine angemessene Zeit (es soll durchaus Menschen geben, die ihre Katze unbeaufsichtigt in der Transportbox an der Raststätte abstellen, damit sie während der Pipipause frische Luft schnappen kann) und nehmen Sie die Katze dann mit und/oder informieren sofort die Polizei oder den örtlichen Tierschutz, damit sich um das Tier gekümmert wird. Meist hat man gerade an Parkplätzen o. ä. die Nummer der Polizei schneller bei der Hand. Bitte warten, bis jemand vor Ort ist. Im Wald oder einsamen Plätzen nehmen Sie die Katze bitte umgehend mit oder melden den Fund ebenfalls sofort bei den zuständigen Stellen.
Einer verletzten Katze muss geholfen werden! Seien Sie jedoch vorsichtig, damit die Katze Sie nicht verletzt. Lederhandschuhe, sofern vorhanden, sind in vielen Fällen sicherlich von Vorteil. Das Tier bitte nach Möglichkeit nur in einem geeigneten Behälter zum Tierarzt transportieren und nur im äußersten Notfall ohne.
Wenn Sie nicht in der Lage sind die Katze anzufassen, dann informieren Sie bitte ebenfalls die Polizei oder den örtlichen Tierschutzverein.
Nur weil eine Katze dünn oder ungepflegt aussieht, muss sie nicht herrenlos sein, es ist aber möglich, dass es sich um eine entlaufene Katze handelt, die schon längere Zeit draußen unterwegs ist. Katzen laufen oft weite Strecken. Es kann auch sein, dass sie zwar Besitzer hat, diese sich aber nicht wirklich um sie kümmern.
Handeln bitte spätestens, wenn die Katze krank wirkt, stark abgemagert und/oder ungepflegt ist, stark mit Parasiten befallen ist oder kahle Stellen im Fell aufweist. Die Katze in jedem Fall erst dem Tierarzt vorstellen, besonders wenn Sie eigene Katzen haben. Kahle Stellen können auf Hautpilzerkrankungen bei der Katze hinweisen, die auch den Menschen befallen können, also Vorsicht.
Eine Katze, die bettelt oder regelmäßig auf dem Grundstück erscheint, bitte grundsätzlich nicht einfach füttern. Wirkt die Katze sehr hungrig, füttern Sie die Katze maximal einmal und warten dann ab. Kommt sie regelmäßig wieder, dann geben Sie ihr höchstens täglich eine kleine Portion, die sie nicht davon abhält, nach Hause zum Futtern zu gehen und hängen Zettel auf, in denen Sie informieren, dass die Katze Sie regelmäßig besucht und fragen, ob sie vielleicht jemand kennt. Nehmen Sie die Katze bitte vorerst nicht mit ins Haus, außer wenn wirklicher Handlungsbedarf besteht.
Es kommt vor, dass wilde Hauskatzen ihren Nachwuchs im eigenen Garten, Schuppen usw. bekommen. Damit die Kleinen nicht wild aufwachsen und sich als Streuner munter weiter vermehren oder früh sterben, sollte gehandelt werden. Im Idealfall wird die Mutter samt Kitten eingefangen. Holen Sie dazu am besten Hilfe vom Tierschutz, wenn Sie keine Erfahrung damit haben. Ist die Mutter grundsätzlich zutraulich, klappt es vielleicht auch ohne.
Auf jeden Fall sollte die Katzenfamilie genau beobachtet werden, um festzustellen, wie viele Katzenkinder vorhanden sind, damit keines versehentlich zurückbleibt. Nach dem Einfangen stellt man die Mutter und den Nachwuchs am besten zeitnah dem Tierarzt vor und entscheidet ggf. in Zusammenarbeit mit dem Tierschutz über das weitere Vorgehen. Auf jeden Fall sollten die Mutter kastriert und die Kitten im entsprechenden Alter in gute Hände vermittelt werden. Ob die Mutter an der Fundstelle wieder freigelassen werden kann oder auch vermittelt wird, kommt auf den Einzelfall an.